Das Einfamilienhaus wurde 1974 in gekuppelter Massivbauweise errichtet, der vorliegende Plan entspricht zum Teil nicht dem in der Natur vorhandenen Bestand.
Das Haus ist ebenerdig erbaut, mit einer reinen Wohnnutz-Fläche von ca. 84m² (zuzüglich Einfahrt, zuzüglich Wirtschaftsräume) befinden sich:
der Gang mit ca. 9m²,
links davon das geräumige Schlafzimmer, ca. 20m², mit großem Außenfenster und Isolier- bzw. Doppelverglasung,
daneben das geräumige, große Bad und WC mit Einbauwanne, ca.9m², Heißwasserspeicher, keramischer Wandverfliesung, keramischem Hand-waschbecken, und Niederspüler, Bodenbelag,
im Gang rechts das geräumige Wohnzimmer, ca. 22m², mit textilem Bodenbelag, sehr großem Außenfenster mit Isolier- bzw. Doppelverglasung,
daneben die Wohnküche mit ca. 13,5m², mit sehr schöner Kücheneinrichtung mit viel Stauraum und Geräten, und Sitzecke, durch die man in ein
Kinderzimmer, 13,5m², ebenfalls mit großem Außenfenster und Blick in den Garten
gelangt.
Das Haus ist an das örtliche Strom und Wassernetz angeschlossen. Es verfügt über Einzelofenheizung. Im Hof ist ein Ziehbrunnen situiert, dessen Funktion aber ungeprüft ist.
Das Objekt ist vernachlässigt, ist durch aufsteigende Feuchtigkeit beeinträchtigt, ist aber mit dem Arkadengang und dem Garten trotz allem sehr reizvoll.
Es wird wie besichtigt, teilmöbliert übergeben. Es wird unter dem gerichtlichen Schätzwert von €95.300,-- verkauft.
Die Liegenschaft ist eine Mittelparzelle in Föllim, 8km von Poysdorf entfernt.
Die gesamte Liegenschaftsgröße beträgt 648m², davon 447m² begrünte Fläche.
Einkaufsmöglichkeiten wie auch Gastronomie und sonstige Infrastruktur befinden sich u.a. in Poysdorf
Anschrift: Lindenstraße 9, 2141 Föllim
Anzahl Wohnräume: 3
Variante: Kauf
Baujahr: 1974
Kaufpreis: EUR 60000.00
Bedingungen:
Die Liegenschaft ist nach einer Verlassenschaft zu verkaufen, Auftraggeber ist die Erbengemeinschaft. Sie muss bestens verkauft werden, der angegebene Kaufpreis stellt den Mindestkaufpreis dar. Der Kaufvertrags bedarf der sachwalterschaftlichen Bewilligung.
Die Abgabe eines verbindlichen und unwiderruflichen Kaufanbots hat in vollen Tausend-Euro-Beträgen unter Vorlage eines Barmittelnachweises oder einer Finanzierungszusage sowie eines gültigen Personaldokuments zu erfolgen.
Der Kaufpreis oder die Finanzierungsunterlagen eines österreichischen Bankinstitus haben vor Vertragsunterzeichnung auf dem Konto des Vertragserrichters erlegt zu werden. Die Vertragserrichtung durch Notar Skoda & Moshammer, 1100 Wien, ist Verkaufsbedingung.
Der Kaufvertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der sachwalterschaftsbehördlichen Genehmigung, weshalb erst nach deren rechtskräftigem Vorliegen die Schlüssel des Objekts übergeben werden können.
Nebenspesen bei Kauf der Liegenschaft