Auszug aus dem Informationsblatt der Immobilienmaklerverordnung (IMV 1996) Bundesgesetzblatt Nr.98/1996 vom 28.6.1996
KAUFVERTRAG
1.) Grunderwerbsteuer = 3,5 % des vereinbarten Verkaufspreises
2.) Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) = 1,1 % des vereinbarten Verkaufspreises
3.) Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren
4.) Kosten und Abgaben für Grundverkehrsverfahren länderweise unterschiedlich
5.) Vermittlungsprovision
Kauf, Verkauf oder Tausch von Liegenschaften, Liegenschaftsanteilen, Wohnungseigentum, Unternehmen aller Art und Superädifikaten
Wert bis Euro 36.336,- (Ats 500.000,-) je 4 %
von Euro 36.336,- bis Euro 48.448,- (Ats 500.000,- bis Ats 666.666,-) je Euro 1.453,-(Ats 20.000,-)
Wert ab Euro 48.448,- (Ats 666.666,--) je 3 %
zuzüglich 20 % Mwst.
MIETVERTRAG
1.) Vergebührung des Mietvertrages
(§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses (inkl. Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit Ats 180,-
2.) Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
3.) Vermittlungsprovision
Haupt- oder Untermiete an Geschäftsräumen aller Art (alle Angaben zuzügl. 20% Mwst)
Vertragsdauer: unbestimmte Zeit / oder mehr als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse von Vermieter und Mieter und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
Vertragsdauer: Befristung 2-3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltung vom Vermieter
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
Verlängerung oder unbestimmte Zeit
vom Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer
4.) Vermittlungsprovision
Untermietverträge über einzelne Wohnräume
1 Bruttomonatsmietzins von Vermieter und Mieter
5.) Haupt- oder Untermiete an Wohnungen und Einfamilienhäusern
Vertragsdauer: unbestimmte Zeit oder Befristung länger als 3 Jahre
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
2 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
Vertragsdauer: bis zu 3 Jahren
3 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzins vom Mieter
Verlängerung oder unbestimmte Zeit
vom Mieter: Ergänzung auf Höchstbetrag unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsdauer, höchstens jedoch 1/2 Bruttomonatsmiete von Vermieter und Mieter
6.) Vermittlungsprovision
Haupt- oder Untermiete an Wohnungen und Einfamilienhäusern wenn der Immobilienmakler gleichzeitig Hausverwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet (nicht anzuwenden, wenn an der vermittelten Wohnung Wohnungseigentum besteht und der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer ist).
Vertragsdauer: unbestimmte Zeit oder Befristung länger als 3 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
1 Bruttomonatsmietzinse vom Mieter
Vertragsdauer: mindestens 2, jedoch nicht mehr als 3 Jahre
2 Bruttomonatsmietzinse und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
1/2 Bruttomonatsmietzins vom Mieter
Vertragsdauer: kürzer als 2 Jahre:
1 Bruttomonatsmietzins und allenfalls 5% der besonderen Abgeltungen vom Vermieter
1/2 Bruttomonatsmietzins vom Mieter
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß § 24 Maklerverordnung ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomonatsmietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.